Fragen zur Abrechnung

Was passiert, wenn ich zu spät komme?

Da wir eine sog. Bestellpraxis sind, ist die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert. Wir bitten Sie daher, pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen. Planen Sie bitte auch entsprechend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Verspätungen können dem vereinbarten Behandlungszeitraum nicht angehängt werden.

Wie kurzfristig kann ich einen Termin absagen?

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sollten Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per Mail absagen. So können wir den Termin weitervergeben und es entstehen für Sie keine Kosten.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.

Gibt es Patientenparkplätze bei der Praxis?

In der Einfahrt vor dem Praxishaus steht der rechte Parkplatz vor dem Garagentor zum Parken für unsere Patienten zur Verfügung. Ansonsten gibt es in der Umgebung auch einige öffentliche Parkplätze.
Da die Praxis direkt an der Haltestelle St. Emmeram liegt, kann man uns auch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.

Ist die Praxis barrierefrei begehbar?

Leider nein. Die Praxis befindet sich im Hochparterre und man muss ein paar Stufen bewältigen.

Was kostet Osteopathie?

Die Behandlungskosten belaufen sich je nach Zeitaufwand und Leistung pro Behandlung zwischen 60 und 130€. Die Kosten können variieren, nachdem es uns nicht gestattet, einen Pauschalbetrag zu verrechnen.

Wird die Behandlung von meiner gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Nach wie vor ist eine osteopathische Behandlung eine Selbstzahlerleistung. Viele gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich jedoch anteilig an den Kosten. Die Höhe der Erstattung sowie die Anzahl der bezuschussten osteopathischen Behandlungseinheiten innerhalb eines Kalenderjahres sind allerdings sehr unterschiedlich. Am besten setzen Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und fragen nach.
https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste
In jedem Fall erfüllt die Praxis Stefanie Kriesl als Mitglied im Verband der deutschen Osteopathen (VOD) und als zertifizierte Heilpraktiker die Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen.

Wie läuft das Abrechnungsprozedere für gesetzlich Versicherte?

• Wenn von Ihrer Kasse eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt wird, sollten Sie sich diese vor dem ersten Termin ausstellen lassen und eine Kopie an uns schicken.
• Nach Rechnungserhalt müssen Sie die Kosten zunächst selbst an uns überweisen.
• Im Anschluss reichen Sie die Rechnung inkl. der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
• Nach Prüfung wird Ihnen Ihre Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung die Bezuschussung der Behandlungskosten zukommen lassen.

Wie läuft das Abrechnungsprozedere für privat Versicherte?

Die Abrechnung für osteopathische Behandlungen wird im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Soweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind, können Sie von einer Erstattung ausgehen. Wir empfehlen trotzdem, eine mögliche Kostenübernahme vorher mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
In der Regel wird jedoch kein Rezept und auch keine Überweisung benötigt.
Die Abrechnung erfolgt, wie bei allen anderen medizinischen Leistungserbringern, direkt über den Privatpatienten.

Sie besitzen eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Prima! Dann werden die Behandlungskosten entweder teilweise, ganz oder bis zu einem gewissen Pauschalbetrag übernommen. Erkundigen lohnt sich.

Wer stellt eine Empfehlung bzw. ein Privatrezept für Osteopathie aus?

Eine Behandlungsempfehlung oder ein Privatrezept erhalten Sie von Hausärzten, Internisten, Orthopäden, Gynäkologen, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Kieferorthopäden etc.